Die Kunst der Pressefreiheit nach Art 5 GG

Gerade wieder zeigt sich der Mehrwert echten Journalismus: Bundesminister für besondere Aufgaben a.D. Ronald Pofalla wechselt in den Vorstand der Deutschen Bahn AG, meldete das Satiremagazin Der Postillon, und alle Medien die noch kurz zuvor Ticker-Meldungen ungeprüft reproduzierten gerieten sogar gestern noch in Zweifel und revidierten zum Teil sogar ihre Artikel. Dabei war meine Einschätzung schon vorgestern:

https://twitter.com/springfeld/status/418880826815025152

Und obwohl Nebenverdienste und Bestechlichkeit einfacher Abgeordneter gerade am Ende der vergangenen Legislatur1, und also im Laufe der Amtszeit der alten schwarz-gelben Bundesregierung um Herrn Pofalla, eine nicht unwesentliche Rolle in der öffentlichen Debatte spielte, interessiert der Wechsel des Ehemaligen aus der alten die neue Bundesregierung scheinbar nicht. Das die Forderung einer Karenzzeit von 1,5 bis 5 Jahren im Wahlkampf Thema war und Transparenz gerade nach dem Wechsel von Klaeden wieder Thema geworden scheint für die „mächtigste Frau der Welt“ kein Thema. „Honeckers späte Rache“ interessierte sich bereits einen feuchten Dreck für die NSA-Affäre. Was ist Macht wert, wenn die in deren Hände die Richtlinienkompetenz liegt nicht einmal von ihr Gebrauch macht, wenn 90 Prozent des Deutschen sagt das dieser Wechsel moralisch nicht vertretbar sei? Nichts. Und genau so viel haben die Pressesprecher bei der Bundespressekonferenz dann auch entgegnen dürfen:

http://www.youtube.com/watch?v=N6swaekjBU0

Weniger geht nicht. Wenn allerdings das bisherige Medienecho alles bleiben sollte, selbst wenn die Personalie bald offiziell wird, kann man auf Journalismus auch verzichten. Dann wäre die deutsche Presselandschaft nicht besser als BILT und FOCUS, nordkoreanische Propaganda oder BILT und FOCUS über vorgeblich nordkoreanische Verhältnisse.

Nur ein Beispiel in der Sache: Sowohl die täglich erscheinenden BILT als auch das Wochenmagazin FOCUS haben eine Horrorstory mit 120 ausgehungerten Hunden aus einem chinesischen Provinzboulevardblättchen 1:1 übernommen. Stern berichtete zweifelnder über die unbewiesene Legende und gibt sich in dem Artikel sogar (bezogen auf die hiesige „freie“ Medienlandschaft) selbstkritisch, insofern als das die Berichterstattung über das hermetisch abgeriegelte Nordkorea zu hinterfragen sei. Meiner Meinung nach hat der stete Strom irrwitziger Nachrichten in sich selbst als Journalismus praktizierenden Blättchen mehr mit dem nordkoreanischen Totalitarismus zu tun als mit freier Presse.

Das Kunstfreiheit im selben Artikel 5 unseres Grundgesetzes fixiert ist wie Pressefreiheit, ermuntert manche Presseorgane zu einer möglichst kreativen statt zutreffende Berichterstattung. Ein Jammer, das solche rein kommerziellen Interessen unterworfene Blätter überhaupt unwidersprochen den Schutz der Pressefreiheit genießen dürfen, reduziert es doch die ehrliche Arbeit tatsächlichen Qualitätsjournalismus.

  1. auch: Wahlkampf []
Twittern Die Kunst der Pressefreiheit nach Art 5 GG via Twitter kommentieren

Ad Blocker Blocker Blocker!

Sie haben keinen Ad Blocker aktiviert, möglicherweise weil sie Kostenloskulturkritiker hereingefallen sind.

Ad Blocker Blocker schaden der geistigen Gesundheit, denn sie verblöden den Kostenloskulturkonsumenten.

Geben sie Ad Blocker Blockern keine Chance.

Installieren sie noch heute uBlock oder ähnliche!