Vom NSU lernen

Neonazi-Verbunddatei

Auch die Erfassung von Nazis ist ein Angriff auf die Bürgerrechte, und zwar schon allein weil »Polizeibehörden, Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern und auch der militärische Abschirmdienst (…) diese Datei mit “gewalttätigen” und “gewaltbezogenen” Personen füttern« sollen. Die verfassungswidrige Gestaltung eines solchen von Polizeien und Geheimdiensten gleichermaßen bedienten Apparat schreit gerade dazu vom Bundesverfassungsgericht demnächst auseinander genommen zu werden, was den Verfassungsfeinden nur in die Hände spielt. Außerdem ist anzunehmen, das hier die selben Maßstäbe angelegt werden, wie bei den Tötungsdelikten mit rechtsextremem Hintergrund, von denen die Bundesregierung nur jeden dritten Fall einordnet.

Das ist schlimmer als Nichtstun.

Damals wie heute Verbreitungsmedium rechtsextremer Propaganda: Der Volksempfänger, das Radio

»Von dem Sender sei eine große Gefahr ausgegangen, sagte der Richter.« »Sie verbreiteten braune Hetze im Internet.« sind die beiden entscheidenden Sätze, die die Entscheidung zum „W*derstand“sradio charakterisieren. Die große Gefahr der braunen Hetze ging dabei nicht allein vom Inhalt aus, der in dem Fall allein zur Anklage gebracht wurde und für Verurteilungen gesorgt hat. Die viel größere Gefahr ist, das zwölf Rechtsextreme rechtskräftig verurteilt werden konnten, die maßgeblich damit beschäftigt waren, Inhalte ideologisch angereichert jedem zugänglich zu machen, für dessen Gesinnung es bisher keinen Rundfunk gab.

Damit solche Strukturen entstehen können, bedarf es Spender. Niemand kann Infrastruktur und Manpower dauerhaft vorhalten, allein indem er Ideologie verkauft – sei es auf T-Shirts, Tonträgern und sonstwie. Es gibt Spender, und solche müssen öffentlich gemacht werden. Wer der Verbreitung rechtsextremer Propaganda Vorschub leistet, sollte damit rechnen müssen öffentlich gemacht zu werden. Hier bedarf es tatsächlich neuer Gesetze, mit Hilfe derer Dritte, direkte und mittelbare Geldgeber und Stifter, für durch sie mit verursachten Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden. Wer heute in ein Terrorcamp fliegt, braucht gar nicht zurück zu kommen, sondern geht ganz ohne Straftat direkt in den Knast. Mit dem selben Anspruch präventiver Gesetzgebung dürfte auch ein solches Vorhaben durchzusetzen sein.

77

Allein bei den Anschlägen in Oslo und auf Utöya kamen an einem Tag 77 Menschen durch rechtsextremen Terrorismus ums Leben. Seinerzeit beteuerten die Rechtskonservativen aus CDU/CSU 1. ihre Überraschung und aufrichtige Anteilnahme™, 2. „in Deutschland könne das nicht passieren“, es bestünde „keine Gefahr für die Bevölkerung“.

Wenige Wochen später musste man einräumen, das genau das seit über einem Jahrzehnt bereits Realität sei – zum Teil unter Duldung und mit Hilfestellung mindestens einer staatlicher Behörde: Der thüringische Verfassungsschutz half tatkräftig mit, als es darum ging den „Nationalsozialistischen Untergrund„™ auszustatten und abzuschotten.

Solang in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird, Journalisten also auf ein Vielfaches der von staatlichen Stellen geschönt gezählten Toten durch Rechtsextreme kommen können, solang Verfassungsschützer verdeckt dem Verfassungsbruch Vorschub leisten können, wird in es in Deutschland Rechtsextremismus geben. Erst wenn Legislative, Judikative und Exekutive Rechtsextreme als das behandeln was sie sind – nämlich Straftäter mit Gesinnung, wird es auch zum Umdenken im konservativen Teil der Bevölkerung kommen.

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