von der Leyen von der Leine: Literaturempfehlung Grundgesetz gegen Papiertiger Internetzensur und staatliche Willkür
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen befindet sich auf einem schmalen Grat: Gegen ihren populistischen Vorstoß zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie läßt sich im Grunde gut argumentieren. Wer sich jedoch der Diskussion anschließt, gerät selbst unter Generalverdacht.
Prominentes Beispiel #1: Jörg Tauss, vor Wochen noch vehementester Kritiker jenen Papiertigers, den Volksmund und Mainstream-Medien euphemistisch Internetsperre nennen. Während einer der wenigen wirklichen sachverständigen Experten im Bundestag noch aus dem Plenarsaal twitterte, formierten sich vor seinen Büros und Privaträumen längst Polizei und Staatsanwaltschaft. Rein zufällig wurde am Tag vor den Durchsuchungen das Vorhaben aufgegeben, Internetsperren gesetzlich zu verankern. Im Familienministerium von Frau von der Leyen wurde entsprechende aufgelöst.
Prominentes Beispiel #2: Wikileaks, seit Wochen Quelle wohl unbrauchbarer Sperrlisten aus halb Europa, Sperrlisten wie sie auch im Bundeskriminalamt zusammen- und Providern zur Verfügung gestellt werden sollen. Während im Bundestag heute über jene Internetsperren beraten werden soll, sind Polizei und Staatsanwaltschaft zur Stunde noch mit der Auswertung einer Durchsuchung in Sachsen beschäftigt. Rein zufällig wurde am Vorabend der Debatte um Internetsperren die Wohnung des Domaininhabers von WikiLeaks.de (Deeplink zu Berichterstattung über Hausdurchsuchung bei WikiLeaks auf WikiLeaks deshalb entfernt) durchsucht – wohl mit Hinweis auf „Gefahr im Verzug“ und schweren handwerklichen Fehler, aber ohne Erkenntnisse.
Abgesehen davon, das die zeitliche Nähe der Ermittlungen gegen Kritiker von Internetsperren tatsächlich reiner Zufall sein kann, müssen sich alle Beteiligten vorhalten lassen, trotz seit Jahrzehnten gegenwärtiger Gefahr im Verzug für tausende Betroffene nur Papiertiger und Selbstverpflichtungen gegen eine Menschen verachtende Industrie in Stellung zu bringen.
Abgesehen von der Schuldfrage in den vorgenannten Fällen stellt sich doch die Frage ob Kollateralschäden wie eingeschränkte Meinungsfreiheit und einem verminderten Schutz von Abgeordneten für einen lächerlichen Papiertiger wie Internetsperren gegenüber verhältnismäßig sind.
Unabhängig von der Freiheit der Abgeordneten sind die Mittel von Familienministerin von der Leyen zur Veranschaulichung inakzeptabel: Vorführung kinderpornographischen Materials vor Medienvertretern und Politikern zum Zwecke deren Bekämpfung ist der Gipfel, und Kinderpornographie verkommt unter von der Leyen zum Totschlagargument niveaugleich zum Terrorismus unter Wolfgang Schäuble. Warum derlei Vorgehen nicht zu erheblichen Protesten unter den Vertretern der Medien geführt hat, darüber wage ich garnicht nachzudenken.
20 Jahre nach Einführung des World Wide Web entwickelt sich das Internet hierzulande zum rechtsfreien Raum – für Befürworter von Meinungsfreiheit und entschiedenen Gegnern jedweder Zensur. Meine Leseempfehlung an Frau von der Leyen und Herrn Schäuble daher: Deutschlands Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Quelle: Art. 5 GG
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