Dissonanz bei den Blockflöten

Wie tief das Thema Abtreibung in der Konservativen verankert ist bekommt man regelmäßig in Filmen und Fernsehen aus Übersee zur Schau gestellt. Dabei müsste man gar nicht in die USA schalten, einen ganz besonderen, historischen Showcase bietet die jüngere deutsche Geschichte – genauer: die der Deutschen Demokratischen Republik, und noch genauer, die der Ost-CDU:

„Die historisch einzige Ausnahme dabei markiert die Abstimmung über das »Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft« am 9. März 1972 in der Volkskammer. Dagegen waren bereits im Vorfeld Kirchenverbände sturmgelaufen, weshalb die SED der CDU, wohl aus Rücksicht auf ihr christliches Wähler_innenklientel, zugestand, nicht zuzustimmen: es gab 14 Gegenstimmen und acht Enthaltungen (CDU hatte 52 Sitze) (Jesse 2013, 720). Dies war tatsächlich das erste und letzte Mal, dass es in der Volkskammer Gegenstimmen gegeben hat.“ (Quelle)

Wie tief muss Fremdbestimmung über Frauen sitzen, wenn das das einzige Thema ist, bei dem die Konservativen sich gegenüber ihren Referenzrahmen durchsetzen können?

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