Hamburger Hyperlink Hoax, oder: Hamburger Haftungsausschluss, oder: Das Hamburger Link Urteil

Jede private eBay-Auktion kommt mit einem Passus daher, der Garantie und Gewährleistung mit Verweis auf ein nicht näher definiertes Europäisches Haftungsrecht ausschließt. Und seit Ende des letzten Jahrtausends kommt auch keine Website ohne einen Hinweis wie den Folgenden daher:

Mit dem Urteil vom 12. September 1998 – 312 0 58/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten.

Texte wie dieser machten mal einen Gutteil des Traffic aus. Dumm nur, das sie juristisch unwirksam sind. Das besagtes Urteil des Hamburger Landgericht so lang als Hyperlink Hoax überlebt ist eines der schönsten Anschauungsobjekte für »Das haben wir schon immer so gemacht!«: Denn der Hamburger Haftungsausschluss ist oft wortidentisch kopiert und 1:1 in neue Projekte eingesetzt worden, , immer aber ohne zu hinterfragen oder nachzudenken.

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