Wahlunrecht
Wikipedia definiert, »Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Rechten.« Manche wollen daraus eine Pflicht machen. Andere sind damit zufrieden, Wahlunrecht zum Prinzip zu erheben: Mitte vergangenen Monats beschlossen die mehrheitlich in Zukunft davon Betroffenen über das Zustandekommen ihrer Mehrheiten – durch negatives Stimmgewicht und Überhangmandate entschieden damit die Regierung stellende, 2009 gewählte Mehrheit schwarz-gelben MdB zu ihrem eigenen Vorteil. Freitag vergangener Woche wurde dem Bundesrat in seiner 888. Sitzung das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt, und damit das verfassungswidrige Wahlrecht mit negativer Stimmgewichtung ver- anstatt entschärft. Denn anstatt das Wahlrecht einfacher zu machen, würde seine Anwendung nur schlechter nachzuvollziehende und ungerechtere Wahlergebnisse hervorbringen. Deine Stimme wäre nicht mehr so viel Wert wie meine Stimme, und aus vielen Protestwählerinnen und -wählern der vergangen Bundestagswahl würden noch mehr Nichtwähler unter dem Motto „Ändert ohnehin nichts.“. Recht behielten sie, wenn das Wahlunrecht in seiner jetzigen Form am Wahlabend im Herbst 2013 zur Anwendung käme. Denn dann würde Wahlwerbung derart optimieren, das Kreuze für das betreffenden Lagers so landen, das ein Maximum möglicher Überhangmandate abermals den Bundesrat fluten. Überhangmandate, die die Klassifizierung als „Versorgungsposten“ verdienen, denn ihre Nutznießer hätten unter normalen Umständen – also ein legales Wahlrecht vorausgesetzt – im Bundestag allenfalls Besuchsrecht. Im sich anbahnenden sechs Parteien umfassenden Parlament aber blähen sie den Bundestag nur unnötig auf, durch dutzende Mehrheitenbeschaffer. Über sechshundert Parteisoldaten, die nur der Meinung ihres jeweiligen Rampensau gehorchen sind zu wenig um die zahllosen Probleme zu beheben, denen sich diese Gesellschaft gegenüber sieht. Das zu korrigieren hatte man zwei Legislaturperioden Gelegenheit, doch allem Anschein nach lag dem Parlament bzw. den 294 Ja-Stimmchen nicht daran. Nun scheint es so, als müsste abermals die Karlsruher Judikative der Legislative das Grundgesetz erklären. Dabei ist es ganz einfach: Jede Stimme muss gleiches Gewicht haben. Hotelketten mögen sich die Zuneigung der Liberalen durch Spenden verdienen dürfen, die Liberalen sollen ihre Anerkennung zeigen dürfen, indem sie der Klientel durch ihr speziell zugeschnittenes Regierungshandeln entgegen kommen. Doch im Wahlergebnis muss das Handeln zu Gunsten Einzelner der Entzug der Zuneigung Vieler zufolge haben. Dies Ideal sieht man bereits an den Prozentwerten der Partei. Damit aber endlich auch im Bundestag wieder der Anschein demokratischer Verhältnisse anstatt regelmäßiger Hammelsprünge herrscht, dürfen wir uns nicht auf den gegenwärtigen Gesetzgeber verlassen. In 2 Jahren ist Bundeswahlsonntag, tun sie heute was Gutes, gegen Wahlunrecht und helfen sie einer Klage dagegen zum Erfolg zu verhelfen.
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