Das ehemalige Nachrichtenmagazin, der Presserat und der Leistungsschutz

BILD ist meistzitiert in der hiesigen Presselandschaft, die auf ein Leistungsschutzrecht pocht und also auf Subventionen hofft um ihr dahin darbendes Metier immerhin noch über die nächsten Jahrzehntte zu retten, bis dann endlich ein Geschäftsmodell existiert oder das Geschäft nichts mehr mit der im Grundgesetz verankerten aufklärerischen Modell freier Presse zu tun hat – oder beidem.

Jedenfalls musste ich neulich feststellen, das die Optimierung der Titel, Teaser und Texte zum Zweck einer besseren Platzierung des Google News und Konsorten ziemlich abstossende Formen angenommen hat. Bei der von mir beanstandeten Geschichte ging es um einen einzigartigen Freitot, dessen Begleitumstände mehr als traurig waren, zugleich aber kaum etwas zum Nachrichtenwert beitragen konnten.

Trotzdem wurde der Sachverhalt unnötigerweise in Titel, Teaser und Text in einer Weise aufbereitet, die den Schaulustigen – zu denen ich, angezogen durch den Titel, auch zählte – alsbald die Schaulust nahmen. Die einzig besseren Klickraten geschuldete Beschreibung widerte mich derart an, das ich mir einen lang gehegten Wunsch erfüllte: Ich reichte Beschwerde gegen das ehemalige Nachrichtenmagazin mit dem Darmstäder Chefredakteur ein, und erklärte den übertriebenen, Sinn-entstellenden Gebrauch eines über allen anderen Aspekten aus der Nachricht für Beschwerde-würdig.

War es nicht. Jedenfalls nicht aus Sicht des Presserates.

In der Diskussion wird dafür weiter Leistungsschutz für Suchmaschinenoptimierer gefordert, die vom Grundgesetz geschützt werden. Und Google wird vom Verbraucherschutzministerium weiterhin als das Böse diffamiert, die ich wiederum als Betreiber von heute auf morgen von der Nutzung ebenso ausschließen würde wir das ehemalige Nachrichtenmagazin von der Nachrichtenplattform, dem der Presserat Leistungsschutz-würdigen Copy & Paste-Journlismus auf niedrigstem Niveau nachsieht. Abstossend.

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