De-Mail serienmäßig mit De-Privatsphäre und De-Sicherheit

Eigentlich™ keine Zeit, aber so viel Zeit muss eigentlich sein, und zwar für bzw. gegen De-Mail. Über das Vorhaben hatte ich ja schon mal berichtet, nun aber wird der Quatsch allmählich Realität. Darum muss jetzt der freie Markt eingreifen und dem Angebot möglichst geringe Nachfrage gegenüber stellen. Darum: Bitte boykottiert De-Mail. Warum? Wegen sieben Gründen (via), den folgenden sieben Gründen:

  1. Vor der Einrichtung eines De-Mail-Briefkastens muss man sich identifizieren, was bei einem normalen Briefkasten, bei dem Versand von Briefen oder bei sonstigen E-Mail-Konten nicht erforderlich ist. Nur anonyme Kommunikation ist aber sicher vor vor missbräuchlicher Aufdeckung.
  2. Aufgrund der Architektur von De-Mail fließen alle Daten und Kontakte auf die Person rückführbar an einer zentralen Stelle zusammen; die Verwendung mehrerer, nicht in Verbindung zu bringender Identitäten ist nicht möglich.
  3. Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für über 1.000 Behörden in einem Onlineverfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem täglich 12.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen.
  4. Der De-Mail-Gesetzentwurf sieht in § 16 sogar die Namhaftmachung des Postfachinhabers auf Anfrage Privater vor – für die Post oder einen E-Mail-Anbieter wäre eine solche Auskunft eine schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes.
  5. Eine Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten jeder De-Mail (vgl. § 100 TKG) schließt der Gesetzentwurf nicht aus.
  6. Kennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG). Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit weit weniger geschützt als Papierdokumente oder Briefe in der eigenen Wohnung. Das Recht zur Passwortabfrage besteht zwar bei allen E-Mail-Konten. Normalerweise kann man sich aber mit anonymen Postfächern, multiplen Identitäten und ausländischen Konten vor Zugriffen schützen, was bei De-Mail nicht möglich ist.
  7. Obwohl die Beantragung einer De-Mail-Adresse freiwillig sein soll, werden Behörden und Unternehmen, die ihre Leistungen bisher anonym oder ohne Überprüfung der Kundenangaben angeboten haben, faktisch schrittweise eine personengebundene und identitätsgeprüfte E-Mail-Adresse zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen. Ziel des Vorhabens ist dem Bundesinnenministerium zufolge ausdrücklich, „die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“ zu machen. Die eindeutige Identifizierung im Internet kann beispielsweise zum Ausschluss bestimmter Personen genutzt werden, etwa wegen angeblich mangelnder Bonität oder auch nur wegen Missliebigkeit oder Kritik am Unternehmen.

(CC-BY von daten-speicherung.de, Hervorhebungen von mir)

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