Juristischer Browserkrieg anno 2009

Vor der Jahrtausendwende begab man sich bereits mit Wettbewerbsrecht auf Konfrontationskurs gegenüber Microsoft, damals wurde moniert das der Internet Explorer mit Windows ausgeliefert würde. Heute moniert man, das eigene Produkte nicht mit ausgeliefert würden. Vor der Jahrtausendwende vollzog sich der Rechtsstreit meiner Erinnerung nach jenseits des Atlantik, anno 2009 macht der oberste Wettbewerbshüter der Europäischen Union sein Vorhaben wahr: Opera Software, Mozilla Foundation und nun auch Google legten Beschwerde ein.

Interessant wird das Vorgehen der drei Beschwerdeführer nunmehr aufgrund eigener Alternativen, im für sie besten Fall könnten sich aus der Beschwerde Marktanteile und Schadenersatzansprüche ergeben. Doch dazu müsste zunächst einmal festgestellt werden, das der Softwarehersteller Microsoft seine Marktmacht ausnutzt, um Wettbewerb zu verhindern.

Fest steht, das Windows inzwischen mit einer Vielzahl von Browsern ausgeliefert werden kann, aber nicht muss. Fest steht weiterhin, das Google seinen neuen Browser Chrome, kaum erstmals veröffentlicht, aus der Testphase entlies, um ihn zur Vorinstallation anbieten zu können. Die Verankerung anderer oder aller Browser in Windows als Forderung kann nicht ernstlich ins Auge gefaßt werden, denn wo wolle man einen Schlussstrich ziehen, ab einem bisherigen Marktanteil von einem Prozent, wie dem von Opera. Wobei dergleichen Bemessung ohnehin mehr als fragwürdig ist. Oder aber allein in der Möglichkeit bei der Installation oder Aktivierung des Betriebssystems einen oder mehrere Browser auswählen zu können.

Wohin diese Reise führt, wird uns auch das Jahr 2009 nicht zeigen, so viel steht fest. Auf Microsoft und die drei bisherigen Beschwerdeführer kommt ein langwieriger Prozess zu, an dessen Ende Marktanteile auch nicht erstritten werden können.

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