Leerverkäufe
Leerverkauf ist der »Verkauf einer Ware, eines Währungsbetrages oder eines Wertpapiers, das der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht besitzt.«1 Leerverkäufe gibt es auch nackt und ungedeckt, und das sind »jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat.«2 Leerverkäufe sind ab Mitternacht verboten. Leerverkäufe bei Wikipedia [↩]nackte (auch […]