Leistungsschutzrecht = „Leistung“s“schutz““recht“
Normalerweise läuft es doch folgendermaßen: Du bietest ein Produkt an, anhand der Kosten bestimmst du dessen Stückpreis, und diejenigen die den Preis zu zahlen bereit sind, kommen in den Genuss.
Im Sinn des flüchtigen Gutes Nachricht handelt es sich bei dem Produkt gewissermaßen um eine Dienstleistung, nämlich die der Nachrichtenschöpfung, -analyse und -aufbereitung, und ausschließlich darum. Denn durch durch den Einkaufspreis an der Ladentheke und noch viel mehr durch das klassische Abonnement sind alle anderen Kosten gedeckt, die Personalkosten an der Druckerpresse ebenso wie all der anderen Mittelsmänner, die ihren rein technisch-logistischen Teil an der Veröffentlichung haben. Da diese Kosten bei der Zweitverwertung im Internet auch noch wegfallen, kann von zusätzlicher erbrachter Leistung, deren Schutz ein Recht bedarf keine Rede sein. Und insofern man realistisch noch Werbeeinnahmen hinzurechnet, die sowohl im gedruckten Exemplar wie durch Werbeträger am Rande, inmitten, darüber und darunter einer jeden Seite zur „Klickstrecke“ verkommenen Artikel hinzuzählt, kann von einer Leistung gerechten Entlohnung schon heute die Rede sein. Das Verlage inzwischen durch den Verkauf von Adressdaten, Verkauf von Dienstleistungen und Produkten auf eigene oder im Namen und auf Rechnung Dritter wachsende Gewinne erzielen sei ebenso verziehen wie der Verkauf redaktioneller Inhalte, offen oder verdeckt.
Doch das man über das in der Diskussion befindlichen Leistungsschutzrecht nun auch noch den Kohlepfennig für die Presse, eine Subvention für ein mehr inzwischen mehr als fragwürdiges Produkt verlangt, schlägt dem Fass den Boden aus. Das hat weder mit zu vergeltender Leistung etwas zu tun, noch ist etwas Schutz würdiges in Gefahr – mit Ausnahme vor sich selbst, und Recht ist Unrecht nur in den Augen einiger spezieller Verlage mit besonders großen Buchstaben. Das ausgerechnet deren Vorstand die größten Drumsticks beim Trommeln für das Leistungsschutzrecht in Händen hält, lässt allerdings befürchten das Angela Merkel mit ihrer Busenfreundin längst einen Plan hat, ihren bezahlten Springer zur Belustigung der Öffentlichkeit herum dirigieren und demnächst mit dem Weihnachtsgeschenk an die nächste Lobby alle Steuerzahler erneut an der Nase herumführen. In den entsprechenden Blättern wird das dann wieder als Erfolg für die Pressefreiheit gefeiert, von einer Bundesministerin für Pressemitteilungen per Sperrfeuer auf ein zitierendes Nachrichtenportal begleitet, das allenfalls zwei Sätze und eine Überschrift zum Besten gibt, ansonsten lediglich vermittelnd aufbereitet – also quasi als Vertreter agiert, den man früher fest anstellen und später mit einer Provision abspeisen konnte, und von dem man nun auch noch Geld verlangt. Die zunehmende Verbreitung sogenannter Paywalls in den USA und hierzulande sorgen dann für die ohnehin schon verfügbare Einnahmequelle, auf die die Verlage über zwei Jahrzehnte hinweg selbstbestimmt verzichtet haben.
Bei aller Liebe zum klassischen Medium, das ich heute ein zweites Mal kostenlos abonnieren werde: Es ist es längst nicht mehr wert.
Leistungsschutzrecht = „Leistung“s“schutz““recht“ via Twitter kommentieren