Wirtschaftsforum der SPD e. V.

Das „Fachforum“ Europa und Außenwirtschaft des Wirtschaftsforums der SPD veröffentlichte heute ein Positionspapier, das einem Einflußnahmeversuch auf die Novelle der europäischen Dual-Use-Verordnung zum Inhalt hatte. Gefordert wird „eine ausbalancierte Novellierung der Dual-Use-Verordnung, um einen effektiven Schutz vor ungewollter Nutzung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu gewährleisten.

Wie Angela Merkel, als sie die USA beim Abhören ihrer Telefonate ertappt hatte (also in der Presse von den Indiskretionen von Edward Snowden erfahren hatte, die NSA habe Jahre lang alle befreundeten Staaten systematisch abgehorcht – einschließlich deren Staatsoberhäupter – was im Umkehrschluß bedeutet, das der Verfassungsschutz auch bei der Spionageabwehr völlig versagt hatte). Nur schlimmer.

Merkel, die Spionieren unter Freunden eine Absage erteilte und „deutsche Google und Facebook“ forderte, hatte wenigstens eine Vision für die deutsche Informationstechnologie, wenn auch nur eine aus Copycats.

Aber was fordert der SPD nahe Verein? „Sicherheitskritische Technologien sollten als Meilenstein in der Sicherstellung und Erlangung der technologischen Souveränität Europas gesehen“ und entsprechend die Verbreitung auch in Drittländer m geschützt werden.

Aber nicht irgendwelche.

Der so genannte, selbst ernannte, aus strategischem Kalkül aus der SPD ausgegründete Verein wirbt für die Erlangung der Marktwirtschaft über Überwachungstechnologie.


Angeblich „kontrovers diskutiert wurden die Definition von Cybersurveillance-Gütern und die Einführung einer Catch-All-Klausel – eine gesetzliche Bestimmung, die eine Ausfuhrgenehmigungspflicht nicht an eine konkrete technische Güterbeschreibung anknüpft, sondern auf den Endverwendungszweck des Gutes abstellt“, und man fragtsich, wie das durchschnittlich 60 Jahre alte Mitglied eiin Wortmonstrum wie „Cybersurveillance“ dechiffriert. Jedenfalls nicht so, das die Bedeutung erhalten bleibt, nämlich Überwachungstechnologie zur Errichtung und dann auch Festigung totalitärer Regime.

„ICT-Unternehmen (…)“ würden angeblich“ verpflichten, bei der Vermarktung ihrer Infrastrukturen, Software und Technologien an Drittstaaten langjährige Folgenabschätzungen im Empfängerstaat zugrunde zu legen, was zu Rechtsunsicherheit führe.

Man warnt also aus niederen Beweggründen (wirtschaftlichen Interessen) davor, den ohnehin verlorenen technologischen Anschluss nicht zu verlieren.

Und man bedient klassische Beißreflexe, nämlich die auf Bürokratie „Ausfuhrgenehmigungsanträge (…) würden (…) in die Höhe schnellen“, so Machnig

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