Wenn Piraten geentert werden …
… stimmt etwas nicht.
Im deutschen Rechtsstaat ist das Gefüge aus Legislative, Judikative und Exekutive schon schwer aufrecht zu erhalten, zu einfach machen es beispielsweise sogar Landes- und Bundesminister mit ihren allmächtigen Phantasien ihren Untergebenen respektive als Botschaft an die Gerichte: Wer nicht opportun entscheidet, wird kurzerhand wegentschieden und im Zweifelsfall ganze Gerichtsstandorte eingestampft.
Ein deutscher Staatsanwalt ist nicht verpflichtet, Server zu beschlagnahmen – bloß weil ausländische Ermittlungsbehörden das von ihm verlangen. Es gibt da keinen Automatismus wie zum Beispiel beim Europäischen Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte also in eigener Regie und anhand der deutschen Gesetze zu prüfen, ob sie vom Bundeskriminalamt, wie heute geschehen, die Server der Piratenpartei vom Netz nehmen, einpacken und / oder spiegeln lässt.
Es ist schon erstaunlich, was im deutschen Rechtsstaat so alles möglich ist. Bei jeder Quittung für Kleister, Kabelbinder und Druckkosten mault der Kassierer in unserem Ortsverein, weil bei nicht ordnungsgemäßer Abrechnung Ärger wegen der Parteienfinanzierung droht. Doch die Öffentlichkeitsarbeit einer Partei in Wahlkampfzeiten abzuschalten, das ist kein Problem.
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