Verfassungsschutz schützt unsere Verfassung, nicht etwa Verfassungstreue
Der Bremer Menschenrechtler Rolf Gössner wurde vier Jahrzehnte vom Verfassungsschutz überwacht, selbst noch als stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof. Das fand der Verfassungsschutz ganz normal, das Verwaltungsgericht Köln hingegen nicht: Rechtswidrig sei die Überwachung gewesen, von Anfang bis Ende, so die Richter. Doch der Verfassungsschutz und das Innenministerium sehen das anders als die Richter, und wie es in einem Rechtsstaat mit Gewaltentrennung so ist: Exekutive und Legislative sind im Zweifel zwei, Judikative allein – so wie der Betroffene mit der Ungewissheit (via).