Die öffentlichen Raumgestalter

Darmstadt zählt viele Bausünden. Da wirkt der Versuch durch einheitliches Mobiliar für den Öffentlich Raum reichlich hilflos. Und angesichts der Tatsache das die der Stadt Darmstadt eigene Sparkasse mitten auf dem Luisenplatz dauerhaft vier Fahnenmasten installiert, deren einziger Zweck werblicher Natur ist, stellt sich mir schon seit geraumer Zeit die Frage: Wenn denn schon diese aufdringliche Werbung sein muss, besteht dann wenigsteGleichberechtigter Zugang zu Fahnenmasten?

Ich habe diese Frage gerade mal zeitgleich an jeweils eine Stadtverordnete, einen Stadtverordneten der Parteien gesandt, die in Punkto Wirtschaftsförderung oder Sicherheit schon einmal in Erscheinung getreten sind oder Kraft ihrer Funktion in der Fraktion hierzu erhoben wurden:

Aufgrund welcher Genehmigung sind die permanent installierten Fahnenmasten der Stadtsparkasse Darmstadt auf dem Luisenplatz angebracht, bestehen hinsichtlich der beiden anderen am Platze vertretenen Bankenhäuser ein diskreminierungsfreier Zugang zu öffentlichen Flächen zur weiteren Beflaggung, inwiefern steht die zu Anfang erwähnte Genehmigung der Beflaggung nicht im Widerspruch zur von der Stadt allen Gewerbetreibenden auferlegten Pflicht zur einheitlichen Gestaltung ihres auf öffentlichen Flächen aufgestellten Mobiliars – im Speziellen Sonnenschirme.

Reaktionen, insbesondere die persönlichen der einzelnen gewählten Stadtverordneten, werde ich hier zu gegebener Zeit publizieren.

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