Trotz Fahrausweis im Dunkeln stehen
Wenn dem RMV-Ticket per Handy der Saft ausgeht wird das allen Ernstes als Schwarzfahren ausgelegt. Vermutlich wird, wie in anderen Szenarien üblich, der nachträgliche Beleg der Fahrtberechtigung, wie es im Beamtendeutsch meines Wissens noch heißt, den fälligen Betrag auf eine Verwaltungsgebühr reduzieren. Und ferner ist der Nutzer natürlich für den Ladezustand seines Mobiltelefons verantwortlich, und somit selbst Schuld. Flexiblere Lösungen als das gibt es aber allemal, man denke einmal an eine zentrale Verwaltung verkaufter, während der Fahrt gültiger Fahrkarten, die ja über die Mobilfunknummer zuzuordnen wären. Oder habe ich das „Mobilett“ falsch verstanden, und besteht keine Bindung an ein bestimmtes Gerät, und wenn nicht wie findet denn dann die Abrechnung statt. Fragen über Fragen …
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