Taubenschläge für Darmstadt statt ordnungsrechtlicher Maßnahmen gegen Darmstädter

Dezernenten, Referenten, Stadtverordnete und Pressesprecher waren sich vor fast genau zwei Jahren einig, dass alle Appelle und Ermahnungen wirkungslos seien und im Rahmen der sog. Gefahrenabwehrverordnung ein Verbot der Fütterung von Tauben festzuhalten sei. Tauben übertrügen Krankheiten auch auf den Menschen, ihre Exkremente hinterlassen große Schäden an öffentlichen und privaten Gebäuden und durch übrig bleibendes Futter würden Ratten angezogen.

Jüngst verhandelte man bei Gericht sogar einen Fall der Freiheitsberaubung, weil ein durch die einschlägige Berichterstattung aufgestachelter sensibilisierter Bürger mitten auf dem Luisenplatz eine Frau auf frischer Tat bei der Fütterung von Tauben ertappte, sogleich die Polizei rief und die Täterin bis zu deren Eintreffen festhielt. Hierzu sei angemerkt, dass aus 200m Luftlinie herangeführten Kräfte der Ordnungsbehörden eine Stunde zum Tatort brauchten, eine Stunde in der man sich bei der fast in Sichtweite befindlichen Wache wechselseitig telefonisch erkundigte, wo denn die Polizei bleibt.

Versöhnlich gab das Opfer beim Verhandlungstermin zu Protokoll, ihr läge nichts an einer Verurteilung. Konstruktiv brachte sie sich zudem durch einen Blick über den Tellerrand nach Augsburg ein, wo seit vielen Jahren erfolgreich Taubenschläge zur Fütterung und Regulierung der Population eingesetzt würden. Somit wurde aus dem Prozess nur ein presse-öffentliches Signal an die Bürgerschaft in mehreren Akten:

Zugegeben, hierauf hätte man kommen können, ohne Referenten, Stadtverordnete, Pressesprecher, Ordnungsamt, Polizei und Justiz zu bemühen, deren Wirken durch die Presse veröffentlicht in die Bürgerschaft getragen wurde. Gerade deshalb aber darf man sich, wenn Bürgerbeteiligung gefordert ist, für auf über (!) Umwege zustande kommende echt nicht zu schade sein. Deswegen ist entsprechende Magistratsvorlage der Stadtverwaltung Darmstadt hoch anzurechnen.

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