Ad Blocker Blocker Blocker, oder: Wie Verleger mit EU-Datenschutz- und Leistungsschutzrecht den Nutzer narren und Webmaster zurückschlagen könnten.
Durch Zufall bin ich bei Chris Heilmann auf einen viel einfacheren Ad Blocker Blocker Blocker gestoßen: Der verzichtet auf das Nachladen von einer URL mit hintenan- oder vorangestelltem oder eingebetteten „ad“ und erzeugt stattdessen ein Element mit einer entsprechend bezeichneten Klasse1, das er nach Hinzufügen auf die Eigenschaft offsetHeight überprüft. Ist die 0 (in Worten: Null), sei ein aktiver Ad Blocker nachgewiesen.
Ich bastelte mir einen Ad Blocker Blocker Blocker.
- Datei _advertisement.js erstellen, oder _advert.js, oder ads.js, Hauptsache der Begriff Werbung tritt darin in Erscheinung, und die Ad Blocker glauben das es sich um Code handelt, der Werbung auf der Website platzieren soll.
- In der Datei sollte eine Variable adblocker false gesetzt wird, also existent sein, wenn sie geladen wurde.
- Man binde die Datei ein und versuche sie zu laden.
- Nun kann man auf die Variable adblocker prüfen, und zwar per Existenzprüfung.
Was man nun hat ist der Geniestreich, den die Verlage hatten, als immer mehr Ad Blocker ihnen Werbeeinnahmen abschmolzen: Fortan zeigte jede Seite mehr oder weniger aufdringlich, das man den Ad Blocker doch bitte abschalten oder die Website zumindest von der Regelung ausnehmen soll. Dieses wurde landläufig als Ad Blocker Blocker bezeichnet.
Das Aushebeln dieses Ad Blocker Blocker, indem man Menschen ohne Ad Blocker darauf aufmerksam macht, das sie tunlichst bald einen solchen installieren mögen, nenne ich einen: Ad Blocker Blocker Blocker. Ein entsprechender Hinweis erscheint oben analog zur mindestens ebenso sinnlosen Cookie-Warnung in Einklang mit der Rechtslage der Europäischen Union,
- adsbox in seinem Fall [↩]