Leistungsschutzrecht := Recht der Presseverlage sich vor Leistung zu schützen

Die in der „Internetenquete“ versammelten Experten haben ihr Urteil über die digitale Gesellschaft ín Form ihres Abschlussberichts abgegeben. In Bezug auf die vom Grundgesetz besonders geschützte freie Presse kommt diese, deren frei jedweder Befangenheit ernannten Experten und die frei gewählten Abgeordneten zu der überraschenden Analyseerkenntnis:

(S)icher ist, dass durch den digitalen Strukturwandel jahrzehntealte und erfolgreiche Geschäftsmodelle der Presse in Frage gestellt sind und in den vergangenen Jahren den digitalen Gegebenheiten angeglichen oder aufgegeben werden mussten. Denn der Auflagenverlust der Tagespresse ist enorm und anhaltend. Seit Anfang der 1990er Jahre geht die Verkaufsauflage kontinuierlich zurück. In der Langzeitentwicklung von 1995 bis 2010 haben die Kaufzeitungen gut ein Drittel (33,6 Prozent) ihrer Auflage eingebüßt, die Abonnementzeitungen ein Fünftel (20,1 Prozent).

So weit, so richtig. Das hätte man allerdings auch mit drei Klicks aus den gemeldeten Auflagen ersehen können.

Was folgt ist die Umkehr von Ursache und Wirkung: Die gewählten „Vertreter des Volkes“ zählen dann nämlich einzig die seither ergriffenen Rettungsmaßnahmen der Verlage auf, die hiermit nur jene „jahrzehntealte und erfolgreiche Geschäftsmodelle“ zu retten versuchten, die auch ohne Internet rettungslos verloren gewesen wären.

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