"Extremismusklausel", "Extremismustheorie", "Deutschenfeindlichkeit"

Die beiden Schlagzeilen, die das Dilemma von Kristina Schröder und all den konservativen Anhängern der Extremismustheorie und den Verfechtern der „Extremismusklausel“ auf den Punkt bringen, weil sie ihr Weltbild und Rechtsauffassung nachhaltig beschädigen und offenlegen, einer Weltanschauung in der es zwischen Schwarz-Weiß keine Grauzone gibt:

„Extremismusklausel“ ist rechtswidrig1

Weil die Gesinnungsprüfung zu unbestimmt sei, drücken es die Richter harmlos aus. Dabei wird Aktiven gegen Rechts eine nicht leistbare und zugleich selbstverständliche Erklärung abverlangt, für sich selbst und Dritte, zur freiheitlich rechtlichen Grundordnung der Bundesrepublik. Ausgerechnet denen also, die den Feinden der Verfassung durch Engagement zuwider handeln wird ein Bekenntnis zur Verfassung abverlangt. Paradox. In der pathologischen Psychologie gibt es für solche Anforderungen an seine Umwelt gewiss einige gute Erklärungen, in der Politik nennt sich das Regierungshandeln.

Und die Antwort auf das Urteil? Genau so paradox wie der Gedankenwelt der Rechten nicht unähnlich: Verleugnung. Die Grundfeste unserer Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung als wesentlicher Bestandfreiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, wird vom Ministerium und von Frau Ministerin „vorläufig“ einfach ausgeblendet, indem sie die Rechtsprechung in die eigenen Hände nimmt:

Schröder hält an „Extremismusklausel“ vorerst fest2

Aus dem Ministerium lässt man mitteilen, die schriftliche Urteilsbegründung läge noch nicht vor. Und deshalb werden nun (langfristig geltende) Bescheide weiterhin auf Basis der (widerrechtlichen und den Rechten gefälligen) Rechtslage gefällt. Den Vereinen, Verbänden und Organisationen kann man jetzt nur dringend raten, gegen jedwede Bescheide die da kommen und der letzten Monate sofort Widerspruch einzulegen um sich den Klageweg falscher Bescheide wegen frei zu halten.

Fazit

„Extremismusklausel“ und Elterngeld lassen die Ministerin und ihren Stab nicht gut aussehen. Es dürfte sich nur noch um eine Frage der Zeit und des Bestands der schwarz-gelben Koalition über die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalenwahl handeln, bis der Spuk der Vergangenheit angehört. Der Rechte hingegen wird dann erst wieder möglich konsequent zu bekämpfen.

  1. Quelle: Verwaltungsgericht Dresden: „Extremismusklausel“ ist rechtswidrig; mdr []
  2. Quelle: Trotz Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden: Schröder hält an „Extremismusklausel“ vorerst fest; Tageschau []
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