Kirchenaustritt ist Blasphemie, darum: Kirchensteuer für Religionslose!
Großartig: Manche Gemeinden schröpfen den Bürger bei jeder Lapalie, beim Kirchenaustritt nimmt man denen die dem institutionalisierten Glauben den Rücken kehren wollen bis zu 60 Euro ab – für einen Verwaltungsakt der in Minuten erledigt ist wohlgemerkt. Besonders dreist aber ist das besondere Kirchgeld mit dem die Kirche über den Staat von ehemaligen Schäfchen Gelder einzuziehen versucht. Das dürfte verfassungswidrig sein, trotz gemeinsamer Veranlagung. Doch wo kein Richter, da kein Henker, wo der Glaube fehlt muss den „Ungläubigen“ eben – kostenpflichtige – Absolution erteilt werden.
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