Kunstfehler im Auftrag der Landesregierung

Im Auftrag der hessischen Landesregierung erbrachten, psychologischen Gutachten muss eine gesunde Portion Skepsis entgegen gebracht werden.

Hierzu trägt nicht nur der Skandal um Frankfurter Steuerfahnder bei, deren vorzeitige Dienstuntauglichkeit immer dann attestiert wurde, wenn die Fahnder ihrem Spürsinn zu unversteuerten Millionen folgten – im Widerspruch zu ihren Vorgesetzten wohlgemerkt.

Vielmehr wiegt ein offenkundiger Kunstfehler eines 81 Jährigen, Psychiater, und Gutachter im Fall eines von Abschiebung bedrohten Kurden, bei dem andere Vertreter des Berufsstandes Selbstmordgefahr diagnostizierten und Medikamente gegen Psychosen verordneten.

Der 81 Jährige Experte befand seinen Patienten nach “nur einem einzigen diagnostisches Gespräch” “nach bestem Wissen und Gewissen” für “haft- und abschiebefähig”.

Zugleich setzte der 81 Jährige jene Medikation ab, die seine Kollegen aufgrund der diagnostizierten "schizophrene Psychose" verordneten.

Wenig später zerriss der Häftling sein T-Shirt und erhängte sich damit.

Während das Gericht “nur” über den 81 Jährigen Psychiater wegen fahrlässiger Tötung zu befinden hat, hinterlässt die Praxis, gezielt gefällige Gutachter einzusetzen und Gutachten bei Nichtgefallen durch weitere Expertise bis hin zum stimmigen Ergebnis zu ersetzen, mehr als ein fades Geschmäckle.

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